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Massenkarambolage

Massenkarambolage: Wer zahlt den Schaden?

Über 40 Autos krachten im März 2021 auf der A9 bei Ingolstadt ineinander. Wer zahlt
welchen Schaden? Bei Massenkarambolagen greift ein vereinfachtes Verfahren zur
Regulierung.

Bei Massenunfällen ist es oft unmöglich, den Unfallhergang eindeutig nachzuvollziehen. Deshalb greifen hier andere Regeln bei der Schadensregulierung als bei einem normalen Unfall. Die meisten Versicherungen regulieren seit 2015 freiwillig nach einem vereinfachten Verfahren. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherungübernimmt dabei den ganzen Schaden ihres Versicherungsnehmers – unabhängig von der Schuldfrage. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt gleich.

Ob ein Massenunfall vorliegt und das vereinfachte Verfahren angewendet wird, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Es gibt drei Voraussetzungen: Es konnte kein Verursacher festgestellt werden, es waren mehr als 40 Fahrzeuge beteiligt (ist der Hergang schwer nachzuvollziehen, genügen 20) und die Unfälle müssen in einem „engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang“ stattgefunden haben.

Quelle: ADAC

1920 1920 KFZ Gutachter